Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.2000 - 3 B 99.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13500
BVerwG, 29.09.2000 - 3 B 99.00 (https://dejure.org/2000,13500)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2000 - 3 B 99.00 (https://dejure.org/2000,13500)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2000 - 3 B 99.00 (https://dejure.org/2000,13500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,13500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    EntschG § 10 Abs. 1 Nr. 3, § 3 Abs. 1
    Einnahmen des Entschädigungsfonds; Abführung; 1, 3-facher Einheitswert; Entschädigung bei nicht restituierbarem Grundstück; Hauszinssteuer-Abgeltungsbetrag

  • Wolters Kluwer

    Hinzurechnung von Hauszinssteuerabgeltungsbetrages zu dem Einheitswert eines nicht restituierbaren Grundstücks

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einheitswert; Entschädigungszahlung; Hauszinssteuerabgeltungsbetrag; Entschädigungsfond

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06

    Abführungsbetrag; Einheitswert, vor der Schädigung zuletzt festgestellter ~;

    Bereits mit der Festlegung auf einen einheitlichen Multiplikator hat der Gesetzgeber seine ursprüngliche Regelungsvorstellung (BTDrucks 12/4887 S. 37) aufgegeben, nach der die Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen ohne Zuführung von Steuermitteln aus einem anderweitig "aufgefüllten" Entschädigungsfonds gezahlt werden sollten, mithin zunächst ein "Gleichlauf zwischen der zu gewährenden Entschädigung und dem Abführungsbetrag" (Beschluss vom 27. Juni 2006 - BVerwG 3 B 190.05 - a.a.O.) vorgesehen war (so auch Beschluss vom 29. September 2000 - BVerwG 3 B 99.00 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 1).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 190.05

    Abführung; Abführungsbetrag; Einheitswert; zuletzt festgestellter Einheitswert;

    Insbesondere aus der Entstehungsgeschichte der Norm ergibt sich, dass mit "Einheitswert" im Sinne dieser Regelung entsprechend § 3 Abs. 1 EntschG der vor der Schädigung zuletzt festgestellte Einheitswert gemeint war (vgl. dazu Beschluss vom 29. September 2000 - BVerwG 3 B 99.00 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 1).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 191.05

    Anfechtung der Höhe eines Abführungsbetrags nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

    Insbesondere aus der Entstehungsgeschichte der Norm ergibt sich, dass mit Einheitswert im Sinne dieser Regelung entsprechend § 3 Abs. 1 EntschG der vor der Schädigung zuletzt festgestellte Einheitswert gemeint war (vgl. dazu Beschluss vom 29. September 2000 BVerwG 3 B 99.00 Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 1).
  • VG Cottbus, 07.11.2019 - 1 K 1133/13
    Der Grund für diese Hinzurechnung liegt darin, dass die Einheitswerte von 1935 wegen der ab 1942 durch den Abgeltungsbetrag ersetzten Hauszinssteuer oft zu niedrig bewertet waren und durch die Hinzurechnung des Abgeltungsbetrags ein den tatsächlichen Verhältnissen auch in der DDR eher entsprechender Wert erzielt werden soll, der als Grundlage für eine Bemessung der Entschädigung dient (vgl. BT-Drs. 12/4887 S. 33; Rodenbach, in: Motsch u.a., EALG, § 3 EntschG Rn. 30 - 34; BVerwG, Beschl. v. 29. September 2000 - BVerwG 3 B 99.00 -, Rn. 3, juris).
  • VG Berlin, 14.05.2021 - 29 K 238.18
    Auf die spätere Wertminderung durch Kriegsschäden kommt es nicht an (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - BVerwG 3 B 190.05 -, Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 5 = juris Rn. 6), und mangels Verweises auf § 3 Abs. 1 Satz 2 EntschG ist auch kein Abgeltungsbetrag hinzuzurechnen (BVerwG, Beschluss vom 29. September 2000 - BVerwG 3 B 99.00 -, Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 1= juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht